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DSGVO-Wissen

Welche Aufgaben hat ein Datenschutz­beauftragter zu erfüllen?

Was macht ein Datenschutzbeauftragter den ganzen Tag? Welche Aufgaben hat er in einem Unternehmen zu erfüllen und wie macht er das?

Welche Aufgaben hat ein Datenschutzbeauftragter zu erfüllen?

Die DSGVO enthält in Art. 39 einen ganzen Katalog an Aufgaben, die ein Datenschutzbeauftragter mindestens zu erfüllen hat. Er kann darüber hinaus auch weitere Aufgaben wahrnehmen, wenn dies gewünscht und sinnvoll ist.

Aufgaben des Datenschutzbeuftragten

Die wichtigste Aufgabe des Datenschutzbeauftragen ist die Unterrichtung und Beratung des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters hinsichtlich der Pflichten nach der DSGVO und anderen Datenschutzvorschriften. Der Datenschutzbeauftragte berichtet immer direkt der Geschäftsleitung. Ob und wie die Vorschläge des Datenschutzbeauftragen dann im Unternehmen umgesetzt werden, ist allerdings Sache der Geschäftsleitung, die die Einhaltung der DSGVO letztlich auch zu verantworten hat.

Er hat außerdem die Aufgabe, die Mitarbeiter des Unternehmens regelmäßig zum Thema Datenschutz zu schulen. Soweit erforderlich, berät der Datenschutzbeauftragte auch bei der Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen. Schließlich ist der Datenschutzbeauftragte für die Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde zuständig.

Ansprechpartner für alle Fragen zum Datenschutz

Daneben steht der Datenschutzbeauftragte natürlich generell an Ansprechpartner für alle Fragen rund um den Datenschutz zur Verfügung. Er berät dabei z.B. auch Fachabteilungen (Marketing, Vertrieb, Personalmanagement) zu speziellen Fragen. Auch wenn es eigentlich nicht seine Aufgabe ist, hilft der Datenschutzbeauftragter auch gerne bei der Erstellung des Verarbeitungsverzeichnisses, der Dokumentation der technischen und organisatorischen Maßnahmen oder beim Abschluss von Auftragsverarbeitungsverträgen.

Da das Unternehmen die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragen in allen Datenschutzhinweisen und in der Datenschutzerklärung auf der Internetseite veröffentlichen muss, ist er auch erster Ansprechpartner von Betroffenen, die Fragen zur Datenverarbeitung durch das Unternehmen haben oder die von ihren Betroffenenrechten Gebrauch machen wollen.

Sie sehen: Die Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten sind vielfältig. Fragen Sie im Zweifel Ihren Datenschutzbeauftragten, er hilft gerne!
Dr. Werner, Fachanwalt für IT-Recht und Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Dr. Dennis Werner

Fachanwalt für IT-Recht
TÜV-zertifizierter Datenschutz­beauftragter

TÜV-Siegel als externer Datenschutzbeauftragter Dr. Dennis Werner

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Kein Datenschutz­beauftragter Trotz Verpflichtung
  • Kein Datenschutz­beauftragter
  • Bußgelder bis 10 Mio. € auch gegenüber kleinen Unternehmen
  • Abmahnrisiko durch Mitbewerber
  • Haftung der Geschäftsführung
  • Reputationsverlust bei Geschäftspartnern
Klassischer Datenschutz­beauftragter Interner/Externer DSB vor Ort
  • Interner o. externer Datenschutz­beauftragter
  • Ansprechpartner bei allen Fragen zum Datenschutz
  • Keine moderne Softwarelösung
  • Meist höhere Kosten durch Vor-Ort-Schulungen
  • Interner DSB: Arbeitsrechtlicher Kündigungsschutz
  • Interner DSB: Zeit- und kostenaufwendige Aus-/Fortbildung
Digitaler Datenschutz­beauftragter Die Jurando-Lösung
  • Externer Datenschutz­beauftragter
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  • Minimaler eigener Zeitaufwand
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  • Ständig aktuelles Datenschutz-Management-Handbuch
  • E-Learning zur Mitarbeiter­schulung