Welche Aufgaben hat ein Datenschutzbeauftragter zu erfüllen?
Was macht ein Datenschutzbeauftragter den ganzen Tag? Welche Aufgaben hat er in einem Unternehmen zu erfüllen und wie macht er das?
Die DSGVO enthält in Art. 39 einen ganzen Katalog an Aufgaben, die ein Datenschutzbeauftragter mindestens zu erfüllen hat. Er kann darüber hinaus auch weitere Aufgaben wahrnehmen, wenn dies gewünscht und sinnvoll ist.
Aufgaben des Datenschutzbeuftragten
Die wichtigste Aufgabe des Datenschutzbeauftragen ist die Unterrichtung und Beratung des Verantwortlichen oder des
Auftragsverarbeiters hinsichtlich der Pflichten nach der DSGVO und anderen Datenschutzvorschriften. Der
Datenschutzbeauftragte berichtet immer direkt der Geschäftsleitung. Ob und wie die Vorschläge des
Datenschutzbeauftragen dann im Unternehmen umgesetzt werden, ist allerdings Sache der Geschäftsleitung, die die
Einhaltung der DSGVO letztlich auch zu verantworten hat.
Er hat außerdem die Aufgabe, die Mitarbeiter des Unternehmens regelmäßig zum Thema Datenschutz zu schulen. Soweit
erforderlich, berät der Datenschutzbeauftragte auch bei der Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen.
Schließlich ist der Datenschutzbeauftragte für die Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde zuständig.
Ansprechpartner für alle Fragen zum Datenschutz
Daneben steht der Datenschutzbeauftragte natürlich generell an Ansprechpartner für alle Fragen rund um den
Datenschutz zur Verfügung. Er berät dabei z.B. auch Fachabteilungen (Marketing, Vertrieb, Personalmanagement) zu
speziellen Fragen. Auch wenn es eigentlich nicht seine Aufgabe ist, hilft der Datenschutzbeauftragter auch gerne bei
der Erstellung des Verarbeitungsverzeichnisses, der Dokumentation der technischen und organisatorischen Maßnahmen
oder beim Abschluss von Auftragsverarbeitungsverträgen.
Da das Unternehmen die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragen in allen Datenschutzhinweisen und in der
Datenschutzerklärung auf der Internetseite veröffentlichen muss, ist er auch erster Ansprechpartner von Betroffenen,
die Fragen zur Datenverarbeitung durch das Unternehmen haben oder die von ihren Betroffenenrechten Gebrauch machen
wollen.
Sie sehen: Die Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten sind vielfältig. Fragen Sie im Zweifel Ihren
Datenschutzbeauftragten, er hilft gerne!